Die EmpCo im Kontext der EU-Regulierung

Für viele in der Bauwirtschaft ist die EmpCo das nächste Bürokratie-Monster aus Brüssel, das auf den ersten Blick vor allem eins macht: viel Arbeit. Schauen wir deshalb kurz auf den größeren Zusammenhang. Welche langfristige Logik der EU steckt hinter der neuen Richtlinie? Und wie können Hersteller die EmpCo für sich nutzen?

Leitmotiv der EU: Transparenz und Digitalisierung als Schlüssel für nachhaltiges Bauen

Die EmpCo soll Verbraucher, aber auch Planer und Bauherren vor Greenwashing schützen und sie in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn sie nachhaltig bauen möchten.

Das Leitmotiv: Wie wird der Gebäudebestand messbar nachhaltiger? Und wie lassen sich die Ziele des Pariser Klimaabkommens und der europäische Green Deal in der Praxis erreichen? Um diesen Wandel zu schaffen, braucht es vor allem drei Dinge:

Belastbare Daten für die Planung und Bewertung von Gebäuden: etwa zu CO₂ Fußabdruck, Zirkularität und weiteren Umweltwirkungen

Verlässlichkeit und Sicherheit: Planer, Bauherren und Investoren müssen sich auf die Qualität der Herstellerangaben verlassen können, auch mit Hinblick auf Förderung, Taxonomie und Immobilienbewertung

Verständlichkeit in der Kommunikation: Umweltversprechen müssen so konkret, belegbar und vergleichbar sein, dass sie wirkliche Orientierung geben

Genau hier setzt die EmpCo an. Sie definiert EU weit, welche Arten von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig unzulässig sind (z.B. vage „grüne“ Claims ohne Nachweis oder irreführende Klimaneutralitätsversprechen durch Kompensation) und welche Anforderungen an belegte, transparente Aussagen gestellt werden.

EmpCo ist damit gewissermaßen der Kommunikations-Layer der EU Nachhaltigkeitspolitik: Sie verknüpft Daten, Methoden und Prüfprozesse mit der Art, wie Unternehmen über ihre Umweltleistung sprechen.

Drei Grundgedanken hinter dem Leitmotiv

Hinter diesem Leitmotiv der EU stehen drei Grundgedanken, die sich auch in anderen Rechtsakten für die Bauwirtschaft wiederfinden:

Orientierung am Lebenszyklus: Tatsächliche Nachhaltigkeit lässt sich nur beurteilen, wenn Herstellung, Nutzung und Rückbau zusammen betrachtet werden. Ökobilanz Daten (LCA) werden damit zum Standard Werkzeug für die Planung von Gebäuden und die Entwicklung von Bauprodukten. Dies spiegelt sich etwa in der Pflicht zur Berechnung des Global Warming Potential (GWP) in der neuen Gebäude-Richtlinie EPBD und in LCA Anforderungen in der Ecodesign-Verordnung ESPR wider.

Orientierung an Grenzwerten: Um einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand in Europa bis Mitte des Jahrhunderts zu erreichen, setzt die EU zunehmend auf Grenzwerte für Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, die schrittweise verschärft werden – ähnlich wie frühere Wärmeschutz und Energieeinsparvorschriften den Energiebedarf im Bestand über Jahrzehnte drastisch gesenkt haben.

Digitalisierung: Nur digital verfügbare Daten lassen sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette nutzen – von der Planung über den Bau und Betrieb von Gebäuden bis zum Rückbau. Dies betrifft Bauprodukte an zentraler Stelle. Deshalb fördern EU Initiativen digitale Produktpässe, Gebäudelogbücher und standardisierte Datenformate als gemeinsame Grundlage für Hunderttausende beteiligte Unternehmen sowie für Behörden.

Weitere EU-Direktiven, die für die Bauwirtschaft relevant sind

Die oben beschriebenen Grundgedanken durchziehen weitere zentrale EU Direktiven, die für die Bauwirtschaft relevant sind:

Die novellierte EU Bauprodukteverordnung (EU 2024/3110) verpflichtet Bauproduktehersteller schrittweise zu mehr Transparenz über Leistungs und Nachhaltigkeitskennwerte und führt digitale Produktpässe ein, die u.a. CO₂ Bilanz, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit abbilden.

Die EU Gebäuderichtlinie EPBD (EU 2024/1275) stärkt die Transparenz über Energie und Umweltwirkungen von Gebäuden, u.a. durch die Einführung des lebenszyklusweiten Global Warming Potential (GWP) für Neubauten und durch digitale Instrumente wie Energieausweis, Renovierungspass und digitales Gebäudelogbuch.

Die EU Ecodesign Verordnung (ESPR, EU 2024/1781) schafft einen Rahmen für ökologische Mindestanforderungen und Informationspflichten für nahezu alle physischen Produkte – auch für Bauprodukte. Im Mittelpunkt stehen Lebenszyklus Daten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit, Energie und Ressourceneffizienz sowie CO₂ und Umweltfußabdruck, die künftig im digitalen Produktpass verankert werden.

Während BauPVO, EPBD und ESPR definieren, welche Daten Produkte und Gebäude liefern müssen, regelt die EmpCo, wie über diese Umweltleistungen gesprochen werden darf. Sie macht Nachhaltigkeitskommunikation prüfbar, schützt Verbraucher ebenso wie Planer und Bauherren vor Greenwashing und setzt einen klaren Rahmen für Unternehmen, die ihre Fortschritte transparent und belastbar zeigen wollen.

Für die Bauwirtschaft bedeutet das: Wer künftig mit „grünen“ Versprechen arbeitet, braucht eine saubere Datenbasis, robuste Methoden – und eine Kommunikation, die diese Substanz überzeugend nach außen trägt.

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